Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat jetzt einen aktualisierten Erlass zur Einführung der überarbeiteten Behandlungspfade und Standardarbeitsanweisungen im Rettungsdienst 2023 veröffentlicht (Aktenzeichen: V A 4-93.21.02.03). Die Aktualisierung erfolgt in einem zwischen dem MAGS, den kommunalen Spitzenverbänden, Rettungsdienstschulen und den ärztlichen Leitern im Rettungsdienst abgestimmten Verfahren in einem zweijährigen Turnus. Der Erlass nebst aktualisierten Behandlungspfaden und Standardarbeitsanweisungen im Rettungsdienst kann von Mitgliedsstädten und Gemeinden im Intranet Angebot des DGB NRW abgerufen werden unter Fachinformationen - Fachgebiete - Recht, Personal und Organisation - Feuerwehr/Rettungswesen - Rettungswesen.
Az.: 15.2.14-002/005