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511/2023

Verlängerung Sonderförderprogramm Sirenen

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Mit der Landtagsvorlage 18/1423 informiert der Minister des Innern des Landes NRW den Landtag bezüglich der Verlängerung des Sonderförderprogramms Sirenen. Die Umsetzung des am 22.07.2021 durch den Bund und nachfolgend durch alle Länder gezeichnete Förderprogramms konnte nicht vollständig innerhalb der vorgesehenen Fristen verwirklicht werden. Deshalb ist derzeit aus dem Gesamtprogramm zur Verbesserung der Warninfrastruktur in den Ländern – Sonderförderprogramm Sirenen – noch ein Fördervolumen von insgesamt rd. 55 Mio. € vorhanden, durch die Länder festgelegt und kann weiterhin in Anspruch genommen werden. Um dem Sinn der vorgesehenen Förderung zu entsprechen, sind daher die Umsetzungsfristen für die Beauftragung, die Errichtung sowie der Nachweis der zweckgebundenen Verwendung der verfügbaren Mittel zu verlängern. Hierzu haben der Bund und die Länder eine Änderung zur bestehenden Bund-Länder-Vereinbarung vereinbart. Die Möglichkeit einer entsprechenden Antragstellung/Beauftragung förderfähiger Maßnahmen besteht nunmehr bis zum 31.12.2023.

Die Landtagsdrucksache 18/1423 ist für Mitgliedsstädte und -gemeinden im Intranet-Angebot des StGB NRW unter Fachinformationen, Fachgebiete, Recht, Personal, Organisation, Feuerwehr/Rettungswesen, Katastrophenschutz abrufbar.

Az.: 15.2.12-005/003