Die Landeskartellbehörde NRW hat ihre „Häufig gestellten Fragen zu dem Verfahren, dem Abschluss und der Freistellung von Wasserkonzessionsverträgen“ aktualisiert. Darin macht sie auch Ausführungen zum Umgang mit Trinkwasserbrunnen. Die aktuelle Fassung vom 01.12.2023 finden Sie hier.
Az.: 28.7.1-001/002