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90/2023

AsylbLG: Hinweise des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 23.01.2023 zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1 BVL 3/21 vom 19. Oktober 2022; Sonderbedarfsstufe in Gemeinschaftsunterkünften)

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Bereits mit Mitteilung Nr. 690/2022 hatte die Geschäftsstelle über diese Entscheidung informiert. Nunmehr hat das Bundesministerium Hinweise zum Umgang mit dieser Entscheidung gegeben. Dabei werden folgende Themenfelder aufgegriffen:

1.       Anwendbarkeit des Beschlusses auf Leistungen nach §§ 3, 3a AsylbLG

2.       Umsetzungszeitpunkt und nachträgliche Leistungsgewährung

3.       Nichteinsetzung der rückwirkenden Zahlungen als Vermögen

4.       Anwendbarkeit auf volljährige Kinder im Familienverbund

Diese sind für unsere Mitgliedskommunen nicht verbindlichen Hinweise unter Fachinformationen, Fachgebiete, Recht, Personal, Organisation, Asylrecht abrufbar.

Zugleich macht das Ministerium dort deutlich, dass es auch entsprechend dem Koalitionsvertrag derzeit prüfe, welcher gesetzlicher Änderungsbedarf beim AsylbLG besteht.

Az.: 16.1.3.6-001/001