weiss

99/2023

Entlastung für Heizöl- und Pelletkunden nach dem Erdgas- Wärme- Preisbremsengesetz

Link kopieren

Aufgrund zahlreicher Nachfragen aus unseren Mitgliedskommunen, wie die Umsetzung des Antragsverfahrens und hier insbesondere die Zuständigkeit geregelt ist, teilen wir Ihnen ergänzend zu unserer Mitteilung Nr. 24 vom 11.01.2023 mit, dass sich das Antragsverfahren noch in Vorbereitung befindet. Insbesondere muss zunächst noch eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern geschlossen werden. Fest steht jedenfalls nach Auskunft der zuständigen Projektgruppe im MHKBD, dass es ein digitales Antragsverfahren geben wird und dass die Städte und Gemeinden keine Zuständigkeit erhalten werden. Auch profitieren weder die Kommunen noch die kommunalen Unternehmen von der Entlastung aus dem Härtefallfonds.

Az.: 28.6.1-002/026