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94/2023

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wird aufgehoben

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Nach einem Beschluss der Bundesregierung wird die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023 aufgehoben.

Die Aufhebung der sogenannten Corona-Arbeitsschutzverordnung erfolgt damit zeitgleich zur Aufhebung der Maskenpflicht im Personenfernverkehr. Angesichts der Tatsache, dass durch die zunehmende Immunität in der Bevölkerung die Anzahl der Neuerkrankungen stark fällt, seien bundesweit einheitliche Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz nicht mehr nötig. In Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege sind allerdings weiterhin corona-spezifische Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zu beachten. In allen anderen Bereichen können Arbeitgeber und Beschäftigte jedoch künftig eigenverantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz erforderlich sind.

Quelle: DStGB Aktuell 0423 vom 27.02.2023

Az.: 15.1.2-007/007