Mit der zweiten Änderung des Runderlasses „Kommunale Kapitalanlagen“, die im Ministerialblatt (MBl. NRW.), Ausgabe 2022 Nr. 43 vom 21.12.2022, S. 1029, verkündet wurde, wird - neben einer redaktionellen Korrektur - die Geltung des Runderlasses „Kommunales Haushaltsrecht; Anlage von Kapital durch Gemeinden und Gemeindeverbände (Kommunale Kapitalanlagen)“ vom 11.12.2012 bis Ende 2032 verlängert.
Ohne die Verlängerung wäre der Erlass zum Jahresende außer Kraft getreten.
Az.: 41.5.3-005/001