Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat in eigener Ausarbeitung Leitlinien für Standards bei ordnungsrechtlichen Unterbringungen erstellt. Kommunen können die - rechtlich nicht verbindlichen - Leitlinien als Hilfestellung nutzen.
Die Leitlinien sind auf der Internetseite unter dem Link kostenlos bestellbar bzw. auch digital abrufbar.
Az.: 15.0.36-001/002