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418/2023

Analyse typischer Verfahrenslaufzeiten von Windenergieprojekten

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Genehmigungsverfahren sind derzeit in aller Munde, insbesondere wenn es darum geht nach Wegen zu suchen, wie sich der so dringend benötigte Ausbau der Windenergienutzung beschleunigen lässt. Auf die Frage, wie lange es in der Regel heute dauert, bis ein Windrad sämtliche immissionsschutzrechtlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, gibt es zwar viele Meinungen, aber kaum empirische Erkenntnisse. Dieser Wissenslücke hat sich die FA Wind angenommen und mittels umfangreicher Recherchen und Befragungen eine Datenbasis über fast 10.000 Windenergieanlagen, die in den letzten 12 Jahren genehmigt wurden, geschaffen. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse möchte die FA Wind Ihnen heute in Form einer neuen Publikation zur Verfügung stellen.

Die Auswertungen ergaben, dass es heutzutage ab der Beantragung einer Windenergieanlage im Schnitt vier Jahre dauert, bis mit der Anlage der erste Strom erzeugt werden kann. Sowohl das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren als auch die daran anschließende Realisierungsphase erfordern jeweils durchschnittlich zwei Jahre Zeit – und dauern damit fast doppelt so lange als noch vor 2018. Die Verfahrenslaufzeiten zeigen steigende Tendenz, die sich in den ersten fünf Monaten dieses Jahres weiter fortsetzte.

Auch für die Projektentwicklungsphase vor dem eigentlichen Genehmigungsverfahren zeigte sich zuletzt ein signifikant höherer Zeitaufwand. Während die FA Wind Ende 2014 noch ermittelte, dass der Vorlauf bis zur Einreichung der Genehmigungsunterlagen im Schnitt drei Jahre erfordert, brachte deren zuletzt durchgeführte Branchenumfrage hervor, dass dieses Entwicklungsstadium mittlerweile gut vier Jahre beansprucht. Für den gesamten Projektentwicklungszeitraum sind derzeit typischerweise acht Jahre zu veranschlagen - und damit rund zweieinhalb Jahre mehr als im Spätherbst 2014 von der FA Wind ermittelt wurde.

Die Analyse finden Sie unter folgendem Link .

Bei Fragen, Hinweisen oder Anregungen wenden Sie sich an Jürgen Quentin (Tel.: 030 64 494 60-66, E-Mail: quentin@fa-wind.de).

Az.: 20.1.4.1-002/001 gr