Die Geschäftsstelle hatte mehrfach über ein Gesetzgebungsverfahren zum Hinweisgeberschutzgesetz informiert. Nachdem Bundestag und Bundesrat der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu einer geänderten Fassung des Gesetzes zugestimmt haben, ist das Gesetz inzwischen im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 140 vom 2. Juni 2023 verkündet worden. Die Geschäftsstelle hatte allerdings stets darauf hingewiesen, dass für die Städte und Gemeinden ausschließlich ein entsprechendes Landesgesetz relevant ist. Da die Landesregierung die Einleitung eines entsprechend Gesetzgebungsverfahrens von dem Bundesgesetz abhängig gemacht hat, rechnet die Geschäftsstelle damit, dass zügig ein entsprechender Gesetzentwurf eingebracht wird. Darüber wird sodann berichtet.
Az.: 10.0.14-007/001