Das Land NRW unterstützt mit der Förderrichtlinie Extremwetterfolgen die Waldbesitzenden bei der Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen auf Nadelwaldflächen. Hierzu stellt das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV NRW) Förderangebote nach der Extremwetterfolgenrichtlinie zur Unterstützung bei der Schadensbewältigung im Wald und der Wiederbewaldung bereit.
Nunmehr hat der Landesbetrieb Wald und Holz NRW die FAQ zur Förderrichtlinie aktualisiert und im Internetauftritt des Landesbetriebs eingestellt. Die Anordnung der Fragen wurde angepasst und alle Neuerungen sind zur besseren Auffindbarkeit in grüner Schrift eingefügt.
Die überarbeiteten FAQ können unter folgendem Link abgerufen werden:
https://www.wald-und-holz.nrw.de/fileadmin/Waldbesitz/Dokumente/Foerdermassnahmen/12-Extremwetterrichtlinie/FAQ_Extremwetterrichtlinie_21-06-2023.pdf
Weitere Informationen zur Förderrichtlinie finden Sie unter folgendem Link:
https://www.wald-und-holz.nrw.de/forstwirtschaft/foerderung/extremwetter
Az.: 26.1-009/002 gr