Im Rahmen des Katastrophenschutzkonzeptes NRW unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen die Kreise und kreisfreien Städte bei ihren Aufgaben gern. § 5 Abs. 1 BHKG. Mit der Beschaffung von Wasserfördersystemen und Ergänzungsausstattungen für kommunale Aufgabenträger wurden die technischen Voraussetzungen für eine Ergänzung der Katastrophenschutzeinheiten in speziellen Einsatzlagen bereits geschaffen.
Mit dem Konzept (Mitgliedskommunen des StGB NRW können den Erlass unter Fachinformationen, Fachgebiete, Recht, Personal, Organisation, Feuerwehr/Rettungswesen, Katastrophenschutz, abrufen) wird nun der „Wasser-Förder-Zug Nordrhein-Westfalen" als Ergänzung der Gesamtstrategie des Katastrophenschutzes etabliert.
Az.: 15.1.4-001/001