Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen als Soforthilfe für niedrigschwellige Sprachgelegenheiten und zur Integration aus der Ukraine geflüchteter Menschen in Nordrhein-Westfalen“ ist seit dem 22. August 2023 unter https://recht.nrw.de/ veröffentlicht. Die Förderrichtlinie dient dazu, in der Zeit bis zur Aufnahme eines Integrationskurses, erste elementare Sprachkenntnisse zu vermitteln und geflüchteten Menschen aus der Ukraine eine gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.
Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration weist darauf hin, dass das ende der Antragsfrist bevorsteht. Aktuelle Informationen sind zu finden unter https://www.mkjfgfi.nrw/menue/integration/foerderungen/soforthilfe-niedrigschwellige-sprachgelegenheiten-nrw.
Az.: 16.4.-009/001