Mit Schnellbrief Nr. 60/2020 sowie StGB NRW-Mitteilung 446/2023 vom 14.07.2023 hatte die Geschäftsstelle zuletzt über die strafrechtliche Verantwortung im Hinblick auf Verstöße gegen eine kommunale Verkehrssicherungspflicht für Dorfteich informiert. Das Oberlandesgericht Frankfurt als Revisionsinstanz hat nunmehr zwar den damaligen Bürgermeister freigesprochen. Allerdings hat es ebenfalls eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht angenommen. Der Freispruch erfolgte nur deshalb, weil die Kausalität zwischen der Pflichtverletzung und dem Tod der Kinder nicht sicher zu beweisen war.
Die entsprechende Pressemitteilung des Oberlandesgerichtes Frankfurt vom 27. November 2023 kann unter dem nachfolgenden Link abgerufen werden. Dort soll dann auch in Kürze das Urteil in Schriftform abrufbar sein.
Az.: 11.2-001/001