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773/2023

Zweites Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018 verkündet

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Das Zweite Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018 ist im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW S. 1172) veröffentlicht worden.

Mit dem bereits im Koalitionsvertrag 2022 angekündigten Gesetz möchte die Landesregierung weitere Maßnahmen zur Einsparung von CO2-Gebäudeemissionen, zur Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer Energien, zur Förderung des nachhaltigen Bauens sowie zur Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren in die Landesbauordnung implementieren und weitere Anpassungen an die Musterbauordnung und EU-Recht vornehmen.

Über das Gesetzgebungsverfahren und die konkreten Änderungen an der Bauordnung hatte die Geschäftsstelle zuletzt mit Schnellbrief Nr. 359 vom 27.10.2023 berichtet.

Das Gesetz tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Az.: 20.3.1.1-006/002 ste