weiss

620/2023

Veröffentlichung Leitfaden zu Leitungen Breitbandausbau

Link kopieren

Das Ministerium für Inneres des Land Nordrhein-Westfalens hat einen neuen Leitfaden zur Notwendigkeit von Kampfmittelbeseitigungsmaßnahmen bei der Erstellung von Leitungen/Leitungstrassen erstellt. 

Dieser soll die Richtlinie von 2006, nach der auf eine Kampfmittelüberprüfungsanfrage, von den Kommunen an die zuständige Stelle der Bezirksregierungen, unter bestimmten Bedingungen verzichtet werden kann, in Erinnerung rufen und näher erläutern. Der Leitfaden soll die Arbeitslast bei Kommunen und den Bezirksregierungen reduzieren, was wiederum zu einer Beschleunigung der Genehmigungsdauer bei Leitungen und Leitungstrassen führen soll.

Alle Informationen zur Kampfmittelüberprüfung inklusive dem neuen Leitfaden können unter folgendem Link gefunden werden: Explosives Erbe | IM

Az.: 31.0-001/001