weiss

522/2024

Erlass Anwärtersonderzuschläge Feuerwehrtechnischer Dienst

Link kopieren

Das Ministerium des Inneren hat die Geschäftsstelle über den Übergangserlass für die Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen an Laufbahnbewerberinnen und Laufbahn-bewerber des feuerwehrtechnischen Dienstes in den Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen informiert.

Mit dem Erlass wird der derzeit geltende Übergangserlass vom 30.11.2023, der bis zum 31.12.2024 befristet war, verlängert.

Dies bedeutet, dass Sie weiterhin Anwärtersonderzuschläge - im Umfang des anliegenden Erlasses - gewähren können.

Der anliegende Erlass ist bis zum 31.12.2025 befristet. Die erneute Befristung erfolgt vor dem Hintergrund, dass die Anwärtersonderzuschläge für den feuerwehrtechnischen Dienst einer neuen gesetzlichen Regelung zugeführt werden sollen. Dieses Gesetzgebungsverfahren befindet sich in der konkreten Vorbereitung und soll im kommenden Jahr abgeschlossen werden.

Der Erlass kann von Mitgliedsstädten und -gemeinden im Intranet des StGB NRW unter Recht, Personal, Organisation – Feuerwehr/Rettungswesen – Feuerwehr eingesehen werden.

Az.: 15.1.16-002/001