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139/2024

Anpassung des Zinssatzes in § 49a Abs. 3 S. 1 VwVfG NRW und § 15 Abs. 3 S. 1 EEG NRW durch Gesetz vom 29.03.23 mit Wirkung ab 05.05.23

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Das Ministerium des Innern hat mit Erlass vom 25. Januar 2024 Ausführungen bezüglich des relevanten Zinssatzes für Sachverhalte gemacht, die zum Zeitpunkt des 5. Mai 2023 noch nicht abgeschlossen waren. Der Erlass ist im Intranet unter Fachinformationen -Fachgebiete-Recht, Personal und Organisation - Verwaltungsrecht abrufbar.

Az.: 11.1-001