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190/2024

Freigabe der Sicherheitsleistung

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In der Ausgabe des Ministerialblattes NRW 2023 Nr. 39 wurde der Widerruf des dualen Systems der Veolia Umweltservice GmbH am 05.10.2023 öffentlich bekanntgegeben. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) ist in Nordrhein-Westfalen für das Verlangen einer Sicherheitsleistung der dualen Systeme gemäß § 18 Abs. 4 VerpackG zuständig (Nummer 30.4.3 des Anhangs II der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz). Da die Veolia Umweltservice GmbH nicht mehr als duales System aktiv ist, ist das LANUV NRW gehalten, die in Form einer Bürgschaft erbrachte Sicherheitsleistung zurückzugeben.

Es wird daher um Mitteilung an die Geschäftsstelle des StGB NRW gebeten, ob noch etwaige Ansprüche der Städte und Gemeinden gegenüber der Veolia Umweltservice GmbH bestehen, die für die Freigabe der Sicherheitsleistung gemäß § 18 Abs. 4 VerpackG von Bedeutung sein könnten. Eine entsprechende Mitteilung ist bis zum 15.03.2024 zu tätigen, damit das LANUV NRW im Anschluss unterrichtet werden kann.

Az.: 25.0.8 qu