Das Ministerium des Inneren des Landes NRW hat die Geschäftsstelle darauf hingewiesen, dass die neue Richtlinie für die Beschaffung und Verwaltung der landeseigenen Einsatzmittel im Katastrophenschutz nunmehr mit Wirkung zum 01.01.2024 veröffentlicht wurde.
Zu finden ist die Richtlinie hier: MBl. NRW. Ausgabe 2024 Nr. 4 vom 15.2.2024 Seite 133 bis 228 | RECHT.NRW.DE
Az.: 15.2.12-002/001