Im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.), Ausgabe 2024 Nr. 2 vom 25.1.2024, ist eine Berichtigung der Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer für die Jahre 2024, 2025 und 2026 (UStAufteilVO) vom 10. Januar 2024 erschienen, da die ursprüngliche Verordnung vom 5. Dezember 2023 (GV. NRW. S. 1279) versehentlich ohne Anlage abgedruckt wurde.
Die Anlage enthält die gemeindescharfen Schlüsselzahlen nach § 5a Gemeindefinanzreformgesetz zum Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer.
Die Anlage kann sowohl über das GV. NRW. unter obigem Link als auch unter recht.nrw.de direkt über die UStAufteilVO (am Ende der Seite unter „Anlagen“) abgerufen werden.
Az.: 41.6.8.3.2-001/002 mu