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62/2024

Informationen zur Briefwahl und Kurierwegbenutzung durch im Ausland lebende Deutsche

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Im Folgenden sind einige grundlegende Informationen zur Briefwahl und Kurierwegbenutzung durch im Ausland lebende Deutsche (Auszüge aus dem Runderlass des Auswärtigen Amtes zu den vorgezogenen Wahlen zum 21. Deutschen Bundestag vom 18.11.2024) aufgeführt.

Allgemeines: Die Versendung der Briefwahlunterlagen an die Wähler im Ausland wird voraussichtlich ab dem 03. Februar 2025 erfolgen. Bei entsprechend frühzeitiger Antragstellung können Wahlberechtigte im Ausland mit einer Versendung der Briefwahlunterlagen durch die Wahlämter ab diesem Tag rechnen. Gemäß § 28 Absatz 4 Satz 3 BWO übersendet das Wahlamt die Briefwahlunterlagen mit Luftpost, wenn der/die Wahlberechtigte aus einem außereuropäischen Gebiet wählen will.

Wahlämter können Kurierweg nutzen: Bezüglich der Übersendung der Briefwahlunterlagen durch die Wahlämter an die Auslandsvertretungen gilt, dass der Kurierweg, da er grundsätzlich allen deutschen Behörden offensteht, auch von Wahlämtern zur Übermittlung von Briefwahlunterlagen an wahlberechtigte Deutsche im Ausland benutzt werden kann. Voraussetzung ist aber, dass die Wahlberechtigten diesen Weg vorher mit der zuständigen Auslandsvertretung absprechen.

Versendung der Unterlagen durch die Wahlämter: Die Wahlunterlagen müssen sich in einem gesonderten und verschlossenen Umschlag befinden, der deutlich als Wahlsache gekennzeichnet ist und den Namen des Wahlberechtigten enthält. Dieser Umschlag wird verschlossen in einem weiteren Briefumschlag mit folgender Adressierung durch die Wahlämter versendet und für den Versand innerhalb Deutschlands ausreichend frankiert:

Auswärtiges Amt
für Botschaft/Generalkonsulat/Konsulat (Dienstort)
Kurstraße 36
10117 Berlin

Darauf müssen die Wahlberechtigten, die die Wahlunterlagen an die Auslandsvertretung übersandt bekommen möchten, ihr Wahlamt unbedingt hinweisen.

Vom Auswärtigen Amt werden diese Sendungen auf dem amtlichen Kurierweg an die jeweilige Auslandsvertretung weitergeleitet. Dabei ist auch hier darauf hinzuweisen, dass das Auswärtige Amt bei der Mitbenutzung des Kurierwegs und ggf. deren Weiterleitung keinerlei Haftung für verspätet oder nicht eingegangene Wahlunterlagen übernimmt und dass eine Nachverfolgung solcher Briefe nicht möglich ist.

Grundsatz ist die persönliche Abholung durch die Wahlberechtigten. Den wahlberechtigten Deutschen im Ausland ist zu empfehlen, rechtzeitig mit der Auslandsvertretung die Laufzeiten des amtlichen Kurierwegs sowie das Verfahren der Lagerung und Übergabe bzw. der Weiterleitung der Sendungen zu klären.

Rücksendung ausgefüllter Briefwahlunterlagen aus Ländern mit schwacher Postinfrastruktur: Für die Rücksendung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen aus Ländern mit einem langsamen bzw. unzuverlässigen Postsystem könnte die Kurierwegbenutzung notwendig werden, um den rechtzeitigen Eingang der Wahlbriefe bei den Wahlämtern sicherzustellen. Auslandsvertretungen, die die Kurierwegbenutzung für die Rücksendung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen aus dem Ausland an die Wahlämter für erforderlich halten, können diese Entscheidung in eigener Zuständigkeit treffen. Eine solche Entscheidung zur Kurierwegbenutzung muss für jedes Land einheitlich getroffen werden, die Koordinierung übernimmt die jeweilige Botschaft.

Die Auslandsvertretungen sind gebeten, alle Wahlberechtigten, die den Kurierweg für die Rücksendung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen benutzen, mit einem dort zu fertigenden Merkblatt nachweislich darauf hinzuweisen, dass bei Mitbenutzung des amtlichen Kurierweges und ggf. Übernahme der Weiterleitung von Wahlunterlagen an den Wahlberechtigten die Haftung des Auswärtigen Amtes für Verlust, Beschädigung oder verzögerte Zustellung der Wahlunterlagen ausgeschlossen ist. Dies gilt für Verspätungen aller Art. Eine Nachverfolgung ist nicht möglich.

Die Wahlberechtigten können ggf. auch darauf hingewiesen werden, dass es ihnen freisteht, sich für die Korrespondenz mit Wahlämtern selbst und auf eigene Kosten privater Kurierdienste zu bedienen.

Nutzung von privaten Kurierdiensten durch Auslandsdeutsche: Für den beschleunigten Versand an im Ausland lebende Deutsche ist außerdem die Fa. DHL Express unter dem folgenden Kontakt zu erreichen:

DHL Express Germany GmbH
E-Mailadresse: KAMECOMSupport@dhl.com
Die aktuellen Laufzeiten finden sich unter: https://dct.dhl.com/

In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) den DStGB gebeten hat darauf hinzuweisen, dass die durch die Nutzung von privaten Expressversendern für den Versand von Briefwahlunterlagen bei der kommenden Bundestagswahl entstehenden Kosten nicht durch das BMI erstattet werden.

Weiterführende Informationen:

Eine aktualisierte Übersicht der Staaten und Städte, in denen Kurierwegnutzung möglich ist, wird vom DStGB auf der Homepage unter www.dstgb.de (Rubrik Aktuelles) veröffentlicht.

Az.: 10.1.2-002/004