Bezugnehmend auf die StGB NRW-Mitteilung 284/2024 vom 25.04.2024 zur Mautpflicht für kommunale Fahrzeuge hat das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) ein FAQ erstellt.
Das FAQ kann unter Fachinformation und Service/Fachgebiete/Wirtschaft und Verkehr/Verkehr abgerufen werden.
Az.: 33.0-003/002