Das Fachreferat „Gewalt gegen Frauen“ des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Geschäftsstelle darüber informiert, dass die nachfolgend genannten Förderrichtlinien in Kraft getreten sind:
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kooperationen zur anonymen Spurensicherung nach Gewalt an Frauen und Mädchen vom 24. April 2024
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Beratung und Unterstützung für von sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt bedrohter oder betroffener geflüchteter Frauen in Nordrhein-Westfalen vom 6. Mai 2024 (Förderprogramm need-help.nrw)
Beide v.g. Richtlinien sind am 6. Juni 2024 im Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen (Ausgabe 2024 Nr. 19) veröffentlicht worden und demnach gemäß der Regelung in Nr. 8 der jeweiligen Richtlinie jeweils am 7. Juni 2024 in Kraft getreten.
Die Richtlinien samt Anlagen können unter den folgenden Links aufgerufen werden:
Az.: 12.0.7-001/002