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373/2024

Neue Förderrichtlinien im Förderbereich der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

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Das Fachreferat „Gewalt gegen Frauen“ des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Geschäftsstelle darüber informiert, dass die nachfolgend genannten Förderrichtlinien in Kraft getreten sind:

  • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kooperationen zur anonymen Spurensicherung nach Gewalt an Frauen und Mädchen vom 24. April 2024
  • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Beratung und Unterstützung für von sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt bedrohter oder betroffener geflüchteter Frauen in Nordrhein-Westfalen vom 6. Mai 2024 (Förderprogramm need-help.nrw)

Beide v.g. Richtlinien sind am 6. Juni 2024 im Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen (Ausgabe 2024 Nr. 19) veröffentlicht worden und demnach gemäß der Regelung in Nr. 8 der jeweiligen Richtlinie jeweils am 7. Juni 2024 in Kraft getreten.

Die Richtlinien samt Anlagen können unter den folgenden Links aufgerufen werden:

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=21687&ver=8&val=21687&sg=0&menu=0&vd_back=N

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=21688&ver=8&val=21688&sg=0&menu=0&vd_back=N

Az.: 12.0.7-001/002