Das OVG Thüringen hat mit Urteil vom 15.11.2023 (Az. 4 KO 25/17 – KStZ 2024, S. 94 ff.) entschieden, dass die Anschlusspflicht für Schmutzwasser an den öffentlichen Kanal mit einer Hebeanlage nicht unverhältnismäßig ist, wenn die Anschlusskosten (hier: 47.700 Euro) noch nicht einmal 10 Prozent des aktuellen Verkehrswertes des betroffenen Grundstückes (hier: 517.000 Euro) erreichen (vgl. ebenso: OVG Niedersachsen, Urteil vom 04.04.2017 – Az. 9 LB 102/15 - Anschlusspflicht für Niederschlagswasser bei Anschlusskosten in Höhe von 22.000 Euro und einen Grundstücks-Verkehrswert von ca. 220.000 Euro).
Az.: 24.1.1 qu