Wann und welche Bauvorlagen in den verschiedenen Verfahren der Landesbauordnung einzureichen sind, ist in der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) geregelt. Die dazugehörigen Formulare und Vordrucke für Anträge, Anzeigen, Beschreibungen, Verzeichnisse und Berichte sowie ein Merkblatt sind als Anlagen zur Verwaltungsvorschrift zur Verordnung über bautechnische Prüfungen (VV BauPrüfVO) veröffentlicht.
Diese Dokumente sind nun an die Novellierung der Landesbauordnung, die am 01.01.2024 in Kraft getreten ist, angepasst und im Ministerialblatt (MBl. NRW. 2024 S. 394) veröffentlicht worden.
Az.: 20.3.1.1-006/002 ste