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350/2024

OVG Rheinland-Pfalz zum messrichtigen Wasserzähler

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Das OVG Rheinland-Pfalz hat mit Beschuss vom 14.11.2023 (Az.: 6 A 10510/23.OVG) entschieden, dass die Vermutung widerlegt werden kann, dass ein geeichter Wasserzähler (Flügelradzähler) richtig gemessen hat. Wurde der Wasserzähler allerdings ausgebaut und durch eine staatlich anerkannte Prüfstelle für Messgeräte überprüft und hat diese Überprüfung keine Beanstandungen ergeben, so bleibt die Vermutung bestehen, dass der geeichte Wasserzähler messrichtig funktioniert hat.

Az.: 24.0.12-008/006