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353/2024

VGH Baden-Württemberg zum Hochwasserschutz

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Der VGH Baden-Württemberg hat in einem verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren mit Beschluss vom 22.12.2023 (– Az.: 3 S 1728/21) klargestellt, dass bezogen auf die Durchführung von Hochwasserschutzmaßnahmen das Interesse an einer zeitnahen Fertigstellung des Gesamtvorhabens nach Abschluss des erforderlichen Planergänzungsverfahrens bei einem mangelbehafteten Planfeststellungsbeschluss überwiegt, weil ein Hochwasserereignis sogar mehrfach innerhalb eines kurzen Zeitraumes wieder eintreten kann. Deshalb bestehe ein überwiegendes Interesse an der Verwirklichung einer Hochwasserschutzmaßnahme bereits vor Abschluss eines gerichtlichen Hauptsacheverfahrens.

Az.: 24.0.16.1-001/001