Die kommunalen Vergabegrundsätze NRW sind derzeit bis zum 31.12.2024 befristet.
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) hat uns mitgeteilt, dass der Vergabeerlass ohne Änderungen verlängert bzw. entfristet wird.
Az.: 21.1.3.4-002/005