Das VG Gießen hat mit Beschluss vom 29.08.2023 (Az. 8 L 2125/24.GI) eine Anordnung zum Rollen von Abfallgefäßen zu einen bestimmten Abholort bestätigt und ausgeführt, dass dieses auch für Wochenendhäuser – selbst in den Wintermonaten – gilt.
Az.: 25.0.2.1 qu