Das MWIKE NRW hat bei der Gemeindeprüfungsanstalt NRW eine gutachterliche Stellungnahme zu den Bilanzierungsmöglichkeiten des kommunalen Eigenanteils beim geförderten Glasfaserausbau in Auftrag gegeben.
Obwohl die Kommunen im Hinblick auf ihren Eigenanteil beim geförderten Glasfaseraus-bau (Wirtschaftlichkeitslücke) nicht Eigentümer des Netzes sind, besteht nach dem Ergebnis des Gutachtens dennoch die Möglichkeit, den Aufwand in der Haushaltsrechnung über mehrere Jahre zu verteilen.
Der Ergebnisbericht ist unter nachfolgendem Link abzurufen.
Az.: 31.3-001/001