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604/2024

Änderung des Landesreisekostengesetzes -Entfristung der Wegstreckenentschädigung

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Die Landesregierung beabsichtigt durch eine Änderung des Landesreisekostengesetzes die derzeitige Befristung der Erhöhung der Wegstreckenentschädigung bei Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs auf Dienstreisen auf 35 Cent/km bzw. 25 Cent/km dauerhaft zu entfristen. Die kommunalen Spitzenverbände haben das im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens begrüßt und zugleich eine analoge Erhöhung der Wegstreckenentschädigung auch in der Trennungsentschädigungsverordnung (§§ 3 und 4 TEVO) angeregt.

Az.: 14.0.27-005