weiss

597/2024

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landesreisekostengesetzes

Link kopieren

Die Landesregierung beabsichtigt mit diesem Gesetzentwurf die Wegstreckenentschädigung bei Benutzung eines privaten Kfz auf Dienstreisen ohne zeitliche Befristung auf 35 Cent je Kilometer (23 Cent für zweirädrige Kfz und Fahrräder) zu erhöhen.

Az.: 14.0.27-005/001