Am 01.04.2025 ist das „Gesetz zur Neuordnung von Landesoberbehörden und zur Anpassung von Rechtsvorschriften für die Geschäftsbereiche des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen" in Kraft getreten (GV.NRW vom 20.03.2025, Seite 287 ff.). Über den Gesetzesbeschluss hatte die Geschäftsstelle mit Schnellbrief Nr. 407 vom 20.12.2024 informiert.
In der Folge firmiert nun das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) unter dem neuen Namen Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK). Mit der Umbenennung zum LANUK geht die Errichtung der neuen Landesoberbehörde, dem Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW (LAVE), einher.
Zum LAVE sind die Bereiche des Verbraucherschutzes, der Lebensmittelsicherheit, der Tiergesundheit und des Tierschutzes, des Agrarmarktes, der Jagd und Fischerei sowie der Ernährungsangelegenheiten aus dem LANUV gewechselt. Das LAVE hat seinen Sitz in Recklinghausen. Es übernimmt dort einen Gebäudeteil des Hauptsitzes des LANUV.
Das LAVE ist dem in dieser Legislaturperiode gegründeten Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MLV) zugeordnet. Zugleich wird der Nationalpark Eifel in die neue Abteilung 8 des LANUK integriert und wechselt daher in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV).
Az.: 23.0.6-002/001 gr