Zur Ankündigung eines Asyl-Stufenplans durch NRW-Flüchtlingsminister Dr. Joachim Stamp erklärt StGB NRW-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernd Jürgen Schneider: "Wir begrüßen die Entscheidung des Landeskabinetts, die Unterbringung und Betreuung der Asylsuchenden neu zu strukturieren und damit die Kommunen zu entlasten. Dies betrifft insbesondere die Beschleunigung des Asylverfahrens und die Rückführung von Personen mit geringer oder gar keiner Bleibeperspektive direkt aus den Landeseinrichtungen. Allerdings muss das Land auch die Kosten für Geduldete und rechtskräftig abgelehnte Asylsuchende in den Kommunen übernehmen, und zwar nicht nur für die ersten drei Monate nach Ablehnung, sondern für die volle Dauer ihres Aufenthalts bis zur Ausreise oder Rückführung."
Siehe auch StGB NRW-PM 27/2017
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