Zum gestrigen Kabinettsbeschluss bezüglich der Weitergabe der Integrationspauschale erklärt StGB NRW-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernd Jürgen Schneider: "Wir begrüßen die Entlastung der NRW-Kommunen bei dieser wichtigen Aufgabe. Ebenso finden wir den Verteilschlüssel sachgerecht. Sollte der Bund allerdings 2019 erneut eine Integrationspauschale festsetzen, erwarten wir die volle Weitergabe der bereitgestellten Summe durch das Land."
Siehe auch StGB NRW-PM 01/2018
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