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Interview

"Öffentliche Wasserversorgung steht an Platz eins"

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Der Klimawandel macht es einfach wahrscheinlicher, dass wir in Zukunft wieder mehr Sommer haben werden, die extrem trocken sind, wo wir Waldbrände oder Starkregen und Überschwemmungen haben werden. Die Bundesregierung will uns mit der nationalen Wasserstrategie darauf vorbereiten. Und wir kümmern uns heute um die Frage, wo stehen wir denn eigentlich in der Umsetzung in den Städten und Kommunen in NRW. Wenn wir ich sage mal drei Monate Dürre hätten, wären wir da gut vorbereitet in NRW? 

Dr. Queitsch: Ja, darauf muss man sich einstellen. Wir haben als Städte und Gemeinden zwei Probleme: Entweder es regnet wie aus Kübeln oder es ist über mehrere Wochen trocken. Die nationale Wasserstrategie sagt, das Wasser soll nach Möglichkeit vor Ort bleiben. Wobei man natürlich wieder gucken muss, wenn es zu stark regnet, muss das Wasser irgendwo hin. Die Städte und Gemeinden sind auch auf dem Weg, hier was zu machen.  Wir haben bei der Kommunal Agentur Nordrhein-Westfalen ein Netzwerk von 75 Kommunen, die sich schon mit dem Thema beschäftigen. Und bei dem Thema Wasserknappheit geht es natürlich darum, möglichst sparend mit Wasser umzugehen. Wir haben in Nordrhein-Westfalen schon seit mehreren Jahren ein Wasserversorgungskonzept, was aufzustellen ist.

Aber gäbe es da eine Priorisierung? Würde man sagen, erst kommt die Landwirtschaft oder erst kommt die Industrie oder erst kommt die kommunale Daseinsvorsorge?

Dr. Queitsch: Die öffentliche Wasserversorgung der Städte und Gemeinden ist immer an Platz eins. Alles andere muss sich da unterordnen. Das ist im Landeswassergesetz geregelt: Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung für die Bevölkerung.

Dann lassen wir uns mal reinschauen in die nationale Wasserstrategie. Gerade beim Thema Starkregen kommt immer mal wieder das Konzept der Schwammstadt auf.  Ist das schon was, was in NRW ausprobiert wird?

Dr. Queitsch: Ja, natürlich. Jeder Grundstückseigentümer ist grundsätzlich verpflichtet, Niederschlagswasser in den öffentlichen Regenwasserkanal oder Mischwasserkanal zu leiten, damit Nachbargrundstücke nicht überflutet werden.

Das heißt aber nicht, dass ich nicht eine Regenwassernutzungsanlage mit Überlauf zum Kanal betreiben kann. Eine Doppelabsicherung ist aber auf jeden Fall sinnvoll.

Wie sieht es mit dem Thema Entsiegelung aus?

Dr. Queitsch: In der Landesbauordnung steht, dass nicht überbaubare Grundstücksflächen begrünt werden sollen. Darunter fällt kein Schottergarten, wo ein Pflanzkübel draufsteht. Rasen oder Blumenbeete sind ist auch im Interesse des Eigenschutzes. Denn jede natürliche Bodenfläche kann mehr Regenwasser aufnehmen als eine versiegelte Fläche. Der zweite Punkt ist der Hitzeeffekt. Schottergärten ziehen die Hitze an. Entsiegelung entlastet auch den öffentlichen Kanal, da nicht alles Wasser eingeleitet werden muss.


Das gesamte Interview ist ist bis zum 25.07.2026 in der WDR-Mediathek verfügbar.