Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Erklärung zur Barrierefreiheit enthält Informationen über die Zugänglichkeit der Internetseite bzw. Webanwendung gemäß § 12a Behindertengleichstellungsgesetz. Weiterhin werden Ihnen Kontaktmöglichkeiten zur Meldung von bestehenden Barrieren zur Verfügung gestellt.

Der Städte- und Gemeindebund NRW (StGB NRW) ist stetig bemüht, seine Website www.kommunen.nrw barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit teilweise vereinbar. Teilbereiche, die noch nicht barrierefrei umgesetzt sind, finden Sie folgend im nächsten Abschnitt. Der StGB NRW arbeitet mit Nachdruck daran, die barrierefreie Gestaltung seiner Website sicherzustellen.

Folgende Elemente und Funktionen entsprechen nicht den Richtlinien: 

  • Alternativtexte zu Bildmaterial und Bildbeschreibungen
  • Herunterladbare Dateien (PDF, Word-Docs, Excel), die nicht maschinenlesbar sind[

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 27. August 2025 erstellt. Die jährlich gesetzlich vorgeschriebene Aktualisierung der Erklärung der Barrierefreiheit wird umgesetzt.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel in der Zugänglichkeit von Inhalten aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gern bei uns melden.

Sie können per Post, E-Mail oder telefonisch kontaktieren:

Städte- und Gemeindebund
Nordrhein-Westfalen
Kaiserswerther Straße 199-201
40474 Düsseldorf
Postfach 10 39 52
40030 Düsseldorf
Telefon: 0211-4587-1
E-Mail: info@kommunen.NRW

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:  https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG NRW unter ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de