Seit der Erneuerung unserer IT-Strukturen erreichen uns Anfragen aus den Mitgliedskommunen. Nachfolgend finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Gerne steht Ihnen die Pressestelle bei darüber hinausgehenden Fragestellungen zur Seite.
1) Ist der neue Mitgliederbereich schon zugänglich?
Das Portal.NRW https://portal.stgb.org/ steht als neuer Mitgliederbereich zur Verfügung. Das erste Viertel der Verbandsmitglieder hat institutionelle Zugangsdaten bereits per Briefpost erhalten. Der Prozess der Zugangseröffnung wird derzeit für die Verbandsmitglieder sukzessive fortgeführt und ist noch nicht abgeschlossen.
2) Ist der alte Mitgliederbereich noch verfügbar?
Ja, der alte Mitgliederbereich ist noch verfügbar und nun über https://typo3.stgb.org/ erreichbar. Er wird auch bis auf weiteres neben dem neuen Mitgliederbereich erreichbar sein. Im alten Mitgliederbereich bleiben die bisherigen Zugangsdaten gültig.
3) Wie erreiche ich die Mitgliederbereiche (neu/alt)?
Beide Mitgliederbereiche sind sowohl über die neue öffentliche Hauptseite (oben im Headerbereich) als auch per Direkteingabe in die Adresszeile des Browsers erreichbar.
Alter Mitgliederbereich: https://typo3.stgb.org/
Neuer Mitgliederbereich: https://portal.stgb.org/
4) Warum kann ich mich noch nicht in den neuen Mitgliederbereich einloggen?
Sollten Sie noch keine Zugangsdaten erhalten haben, besteht kein Anlass zu Sorge: Die Geschäftsstelle wird von sich aus aktiv werden. Über die Verwendung der institutionellen Zugangsdaten für den neuen Mitgliederbereich entscheidet jedes Verbandsmitglied in eigener Verantwortung. Die institutionellen Zugangsdaten sind durch die Nutzerin beziehungsweise den Nutzer nicht änderbar. Es kann noch einige Zeit in Anspruch nehmen bis die institutionellen Zugangsdaten an alle Verbandsmitglieder per Briefpost versendet wurden.
5) Wie werde ich jetzt und in Zukunft über Schnellbriefe informiert?
Die Einrichtung eines Funktionspostfaches der Verbandsmitglieder steht im Zusammenhang mit der Einführung des portal.nrw als neuer Mitgliederbereich des StGB NRW. Hier wird ein sogenannter Primärverteiler eingerichtet.
Die in den Primärverteiler eingebundenen Funktionspostfächer der Verbandsmitglieder erhalten automatisch Benachrichtigungen zur Bereitstellung neuer Schnellbriefe. Sollte das noch nicht funktionieren, wird unsere Geschäftsstelle selbstständig tätig werden und nachsteuern.
- Der Primärverteiler informiert ausschließlich über neue Schnellbriefe und nicht über sonstige neue Inhalte wie Mitteilungen.
- Mit der Live-Schaltung der neuen Homepage steht ein neuer Abo-Service (Sekundärverteiler) zur Verfügung. Darüber können Nutzerinnen und Nutzer proaktiv Abonnements für Benachrichtigungen außerhalb des Primärverteilers anstoßen, beispielsweise auch Mitteilungen.
Beide Systeme sind im Grunde getrennt voneinander zu betrachten. Der Sekundärverteiler kann insbesondere von den Mitarbeitenden über den neuen Abo-Service selbst abonniert werden. Deshalb wird empfohlen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Rathäusern sich über die neue Homepage für den Sekundärverteiler anmelden, wenn sie (weiterhin) Benachrichtigungen zu anderen neuen Inhalten als Schnellbriefen erhalten möchten.
6) Was ist mit dem alten Benachrichtigungssystem?
Bis auf weiteres können alle Schnellbriefe noch über den alten Mitgliederbreich abgerufen werden, die Benachrichtigung erfolgt wie gewohnt.
7) Warum verweist beim neuen Abo-Service kein Link mehr direkt auf den Inhalt eines Schnellbriefes?
Einen direkten Link zum Inhalt eines Schnellbriefes erhalten Sie nur noch über das alte Benachrichtigungssystem. Über die neuen Primär- und Sekundärverteiler (s. Frage 5) erhalten Sie lediglich den Hinweis darauf, dass ein neuer Schnellbrief zur Verfügung steht. Um auf den Inhalt zugreifen zu können, benötigen Sie Zugangsdaten zum alten und/oder neuen Mitgliederbereich. Auf eine Verlinkung wird zukünftig verzichtet. Dies hängt mit der Verbesserung der IT-Sicherheit zusammen.