Beschluss
Gesetzentwurf zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften (und Sitzzuteilungsverfahren)
Das Präsidium begrüßt die gemeinsame Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände zu dem Gesetzentwurf zur Änderung kommunalrechtlicher und weiterer Vorschriften in NRW (--> abrufbar unter landtag.nrw).
Es begrüßt die nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs NRW zum neu eingeführten Sitzzuteilungsverfahren erforderlich gewordene kurzfristige Änderung des Kommunalwahlgesetzes NRW. In der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit war die Rückkehr zum bisher angewendeten Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers sachgerecht.
Den Beschluss fasste das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen auf seiner 221. Sitzung am 11. Juli 2025 in Düsseldorf.