Projektaufruf zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter

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Ziel der EU-Förderung ist es, Maßnahmen zu unterstützen, die zur uneingeschränkten Wahrnehmung der Rechte von Frauen und zur tatsächlichen Gleichstellung beitragen. Darunter fallen Themen wie die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, die gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, das sogenannte Empowerment (Stärkung der Rolle der Frau) sowie die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechterperspektive in allen Lebensbereichen.

Im Zentrum des aktuellen Projektaufrufs stehen vier konkrete Schwerpunkte:

  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. Privatleben
  • Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit
  • Gleichberechtigte Teilhabe und Vertretung von Frauen und Männern in wirtschaftlichen und politischen Entscheidungsprozessen
  • Bekämpfung von Geschlechterstereotypen in den Medien und der Werbung

Der Aufruf richtet sich unter anderem an lokale und regionale Akteure, kommunale Spitzenverbände, kommunale Gleichstellungsstellen sowie an Organisationen der Zivilgesellschaft.

Zu beachten ist die Kooperationsvorgabe. Anträge müssen zwingend von mindestens zwei voneinander unabhängigen Organisationen gemeinsam gestellt werden (Konsortium). Die Frist zur Einreichung der Anträge endet am 28. April 2026.

Weitere Informationen und Beratung:

Weiterführende Informationen zum Aufruf "Geschlechtergleichstellung" (CERV-2026-GE) sowie die entsprechenden Antragsunterlagen finden sich auf der Webseite der Nationalen Kontaktstelle CERV Deutschland.