Beschluss
Aufbau einer zentralen kommunalen IT-Organisation vorantreiben
Das Präsidium begrüßt die Einrichtung eines politischen Steuerungsgremiums mit kommunaler Steuerungshoheit sowie die begleitende Bildung themenspezifischer Arbeitsgruppen. Es unterstützt die Vorbereitung eines Landesgesetzes zur Gründung einer zentralen kommunalen IT-Organisation in NRW mit dem Ziel der Verabschiedung im Jahr 2026 sowie den geplanten Start der Aufbau- und Pilotphase der zentralen IT-Organisation im Jahr 2027.
Es soll ein größtenteils durch das Land finanzierter Begleitprozess eingeleitet werden, der mit rund 174.000 Euro veranschlagt wird. Das Präsidium hält es aufgrund des überwiegend kommunalen Interesses für nachvollziehbar und geboten, einen kommunalen Eigenanteil von zehn Prozent in die Finanzierung der Prozessbegleitung einzubringen. Es erachtet eine Aufteilung des Eigenanteils zu gleichen Teilen zwischen den kommunalen Spitzenverbänden für gerechtfertigt und fair. Der auf den StGB NRW entfallende Eigenanteil in Höhe von rund 8.500 Euro wird aus seinen Mitteln erbracht.
Den Beschluss fasste das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen auf seiner 223. Sitzung am 26. Februar 2026 in Duisburg.