Mitteilung
BNetzA: Abschlussbericht der Monitoringstelle zum Glasfaser-Doppelausbau
Der Bericht weist aus, dass die Telekom − verglichen mit anderen doppelt ausbauenden Netzbetreibern – ihren Ausbau häufiger in zeitlicher Nähe zum Vertriebsstart eines zuerst aktiven Wettbewerbers startete und häufiger nur lukrative Kerngebiete erschloss. Die BNetzA weist allerdings in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die diesbezüglichen Untersuchungen der Monitoringstelle ausschließlich auf den Angaben der sich am Monitoring beteiligenden Akteure beruhen. Belastbare Rückschlüsse seien allein hieraus nicht zu ziehen. Diese Feststellung ergänzt die BNetzA mit der Anmerkung, Infrastrukturwettbewerb könne in Gebieten, in denen nur ein Ausbau eines einzigen Glasfasernetzes wirtschaftlich ist, zu ineffizienten Marktergebnissen führen. Für stärkere Markteingriffe sehe man jedoch aktuell keine Grundlage. Konkret vorgetragenen Wettbewerbsproblemen beim Doppelausbau will die BNetzA aber auch in Zukunft nachgehen. Für weitere Prüfungen bedürfte es allerdings eines schlüssigen Vortrags aus der Branche, hinreichend belegt durch Tatsachen.
Anmerkungen des StGB NRW
Der seinerzeitige Staatssekretär im BMDV, Stefan Schnorr, ließ die mit der BNetzA gemeinsam geführte „Monitoringstelle für Doppelausbau von Glasfasernetzen“ einrichten, um eine Bestandsaufnahme des Doppelausbaus durchzuführen, damit ein wettbewerbskonformer Glasfaserausbau für Deutschland durchgesetzt werden kann. Dabei konnte der Doppelausbau in vielen Fällen trotz des bestehenden Meldeverfahrens festgestellt werden. Allerdings könne laut BNetzA allein aufgrund der vorhandenen Tatsachengrundlage, die aus dem Meldeverfahren gewonnen wurde, kein gerichtsfestes Einschreiten gegen diese fragwürdigen Praktiken erfolgen.
Ein rechtssicheres und konsequentes Vorgehen hiergegen muss aus Sicht der Kommunen das Ziel sein, da ein Doppelausbau diverse vermeidbare Probleme auslöst. Denn neben der Behinderung des Fußgänger-, Rad- und Autoverkehr während des Ausbaus sowie der vermeidbaren Lärm- und Geruchsbelästigung der Anwohner, ist eine doppelt ausgebaute Gigabitverbindung zudem nicht nur unwirtschaftlich, sondern auch Hindernis für effizienten, flächendeckenden Gigabitausbau. Gleichzeitig ist fraglich, ob es erforderlich ist, den Wettbewerbsaspekt stets über die Maximierung der Anschlüsse zu stellen. Wettbewerb könnte bereits in der Weise erzeugt werden, dass dasjenige TKU das Wegerecht erhält, welches möglichst vielen Nutzern Zugang zum Netz eröffnet.
Der StGB NRW wird sich im Zuge der bevorstehenden TKG-Novelle entsprechend einbringen und einen effizienten Gigabitausbau einfordern. Für solche leicht vermeidbaren Kosten können die Kommunalhaushalte nicht aufkommen.
Der Abschlussbericht ist unter www.bundesnetzagentur.de/doppelausbau-monitoring veröffentlicht.