Digitalministerkonferenz bringt Once-Only-Prinzip auf den Weg

Link kopieren

  1. Die DMK bittet alle Fachministerkonferenzen sowie den Bund, für ihren Verantwortungsbereich
    • eine Planung zur Festlegung der Übergangsfristen und zur Anbindung der nachweisanfordernden Stellen und nachweisliefernden Stellen an das NOOTS im Sinne von § 5 des NOOTS-Staatsvertrages in Abstimmung mit dem IT-PLR gemäß § 9 Absatz 2 NOOTS-Staatsvertrag unter Berücksichtigung des geplanten und vom IT-PLR zu beschließenden Flächenrollout-Konzepts bis zum 31.10.2026 vorzulegen,
    • hierbei zu prüfen, inwiefern die Indikation für den primären Anschluss der Registertypen nach Anlage zu IDNrG (s. § 5 Absatz 2 Satz 1 NOOTS-Staatsvertrag) zu einer wirklichen Umsetzung des Once-Only-Prinzips führt oder ob der Anschluss anderer Datenbestände benötigt wird,
    • im Rahmen dieser Planung mögliche Ansätze zur Entlastung der Kommunen durch Rückübertragung der Zuständigkeit der Registerführung auf den Bund und alternativ durch einen gezielten Einsatz der durch den IT-Planungsrat bereitgestellten technischen und rechtlichen Konzepte des „Register-as-a-Service“ beziehungsweise von cloudbasierten Online-Registerplattformen zu eruieren sowie
    • den Bedarf an technischer Modernisierung der Register ebenso wie die zugrundeliegenden organisatorischen und rechtlichen Rahmbedingungen kritisch zu prüfen und sich dabei etwa an den beispielgebenden Überlegungen der Innenverwaltungen zur Vereinfachung durch direkten Nachweisabruf aus dem BZSt zu orientieren.
  • Die DMK bittet die NOOTS-Umsetzungsorganisation, die Fachministerkonferenzen und den Bund bei den vorgenannten Aufgaben zu unterstützen.
  • Die DMK bittet den IT-Planungsrat, die derzeit bestehenden technischen Lösungen, insbesondere die in einigen Ländern bereits erfolgten Entwicklungen von cloudbasierten Online-Registerplattformen und rechtlichen Konzepte des „Register-as-a-Service“, vorbehaltlich der Bewertung der vorliegenden Ergebnisse, zu einem Produkt des Planungsrates weiterzuentwickeln und den Fachressorts, Ländern und Kommunen als Cloud Service zur Verfügung zu stellen.

Anmerkung StGB:

Das Ziel des Once-Only-Prinzips ist es, den Datenaustausch zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen mit der Verwaltung zu vereinfachen. Einmal mitgeteilte Informationen brauchen nicht ein weiteres Mal angegeben werden. Stattdessen werden sie von den zuständigen Behörden abgerufen. Das betrifft insbesondere in Registern vorhandene Daten. Bei Anträgen müssten sodann nur noch Veränderungen angegeben werden. Hieraus ergeben sich ein wesentlicher Beitrag zum Bürokratieabbau und eine insgesamt bevölkerungsfreundlichere Verwaltung. Voraussetzung für die Umsetzung des Once-Only-Prinzips ist freilich eine Vernetzung von Registern und Verwaltungsleistungen.

Die Geschäftsstelle erwartet nun, dass die weitere Umsetzung der notwendigen Registermodernisierung im Dialog mit dem Land NRW bzw. dessen Fachressorts angegangen wird. Demnach bleibt vorerst abzuwarten, welche Anforderungen an kommunale Register sich in der nächsten Zeit ergeben werden. Hierüber wird der StGB seine Mitgliedskommunen informieren.