weiss

Förderaufruf Glasfaser des Bundes und des Landes NRW

Link kopieren

Der verbleibende Eigenanteil in Höhe von 10% - 20% stellt die NRW.BANK den Kommunen, die einen entsprechenden Förderantrag stellen, zinsgünstig zur Verfügung. Voraussetzung für die Förderung ist eine entsprechende Zusage der Bundes- und Landesförderung. Die benötigten Mittel können während der Ausbauphase des Netzes in Tranchen abgerufen werden. Der Zinssatz wird bei einer Laufzeit von 10 Jahren 0,5% p.a. betragen.

Entsprechende Merkblätter zum Förderprogramm und Antragsformulare werden rechtzeitig nach Bewilligung der Bundes- und Landesförderung zur Verfügung stehen.

Weiterführende Informationen zur Bundes- und Landesförderung erhalten Sie auf der Internetseite der NRW.BANK unter
https://www.nrwbank.de/de/foerderung/fo ... rl-20.html
https://www.nrwbank.de/de/foerderung/fo ... rl-20.html