Mitteilung
Informationen der BNetzA zum kommenden Data-Act-Durchführungsgesetz
Am 12. September 2025 ist die „Verordnung über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung“ (Data Act) EU-weit direkt anwendbares Recht geworden. Um die Verpflichtungen aus dem Data Act vollständig und bundeseinheitlich zu erfüllen, sind zusätzliche nationale Durchführungsbestimmungen erforderlich. Diese Bestimmungen enthält das Data Act-Durchführungsgesetz (DA-DG).
Die Bundesnetzagentur soll nach derzeitigen Plänen des BMDS eine zentrale Rolle bei der Umsetzung des Data Act in Deutschland übernehmen. Ab sofort findet sich ein umfassendes Informationsangebot zum Data Act auf der Webseite der Bundesnetzagentur.