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Mitteilung

Rechtliche Bedenken gegen KI-Datennutzung durch Meta-1

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Meta will ab dem 27. Mai persönliche Daten von Nutzerinnen und Nutzern aus Facebook und Instagram auswerten und zur Verbesserung eigener Systeme künstlicher Intelligenz nutzen. Betroffen wären ab dem Stichtag auch Daten, die zuvor in den sozialen Netzwerken veröffentlicht wurden. Dabei stützt sich das Unternehmen auf ein „berechtigtes Interesse".

Aus Sicht der Verbraucherzentrale fehlt dafür eine wirksame rechtliche Grundlage, insbesondere weil keine ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen eingeholt wird. Die Organisation sieht in der geplanten Datenverarbeitung einen Verstoß gegen geltendes Datenschutzrecht. Zweifelhaft ist insbesondere, ob die Zustimmungserklärung zur Veröffentlichung von Bildern auch eine Zustimmung für die Nutzung für das Verarbeiten in KI umfasst.

In der Vergangenheit hatte bereits die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit datenschutzrechtliche Bedenken geäußert. Demnach bezweifeln auch die EU-Datenschutzbehörden, dass das Vorgehen datenschutzkonform ist.

Sofern Nutzer mit dem Vorgehen nicht einverstanden sind, müssen Sie bis spätestens zum 26. Mai aktiv widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW bietet auf ihrer Website eine Anleitung zur Ausübung des Widerspruchsrechts: www.verbraucherzentrale.nrw/meta-ki.

Az.: 17.1.12-001/002