Telekom nennt neuen Zeitplan für Abbau öffentlicher Telefonstellen

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Die Telekom begründet die Verzögerungen wie folgt:

  • Erweiterter Rückbauumfang:

    Ursprünglich sollten rund 3.000 Standorte mit Small Cells bleiben. Da diese nun nicht mehr benötigt werden, müssen deutlich mehr Anlagen abgebaut werden.
  • Aufwändige Verfahren:

    Energieversorger müssen jede Anlage einzeln stromlos schalten – oft mit Tiefbauarbeiten und langen Vorlaufzeiten.

    Für den Abbau sind zusätzliche Tiefbauarbeiten, verkehrsrechtliche Anordnungen und Genehmigungen der Kommunen erforderlich.

    Winter, Frost, Weihnachtsmärkte oder Veranstaltungen verzögern Genehmigungen und Arbeiten.
  • Uneinheitliche kommunale Vorgaben:

    Unterschiedliche Regeln zu Pflasterarbeiten, Kampfmittelfreiheit oder Vorgaben zu ausführenden Firmen verlängern die Abläufe.
  • Hindernisse vor Ort:

    Einige Telefonhäuschen werden zweckentfremdet (z. B. Tauschboxen), was kurzfristig den Abbau vereitelt.

Aktueller Stand (Februar 2026):

  • Bundesweit sind bereits rund 98 % aller Telefonzellen abgebaut.
  • 75 % der Kommunen haben keine Telefonstellen mehr.
  • In weiteren 18 % stehen nur noch wenige (1–3) Anlagen.
  • Nur 3 % der Städte und Gemeinden haben noch größere Restbestände.

Ausblick

Der Rückbau wird 2026 fortgeführt. Als neuer Zieltermin für den vollständigen Abbau nennt die Telekom den 31.12.2026.

Sollten im verbleibenden Zeitraum des Abbaus besondere Anliegen/Abbaufälle von Seiten der Kommunen aufkommen, können diese gerne an die bekannten Eingangskanäle für Kommunen gerichtet werden:


Anmerkung des StGB NRW

Die Telekom hat die Gründe für die Verzögerungen beim Abbau der Telefonstellen nachvollziehbar dargestellt, auch wenn nicht klar ist, warum einige Faktoren nicht früher eingeplant wurden. Der StGB NRW erkennt an, dass die Telekom den Abbau engagiert fortsetzt und ihr Bedauern über die Terminüberschreitung geäußert hat. Der verbliebene Restbestand von rund 3.000 Standorten soll im Laufe des Jahres 2026 vollständig entfernt werden.

Die Telekom hat dem DStGB zudem versichert, ihn über den Abbauerfolg im Laufe des Jahres zu informieren. Dennoch kann der temporäre Verbleib dieser obsoleten Infrastruktur im öffentlichen Verkehrsraum, je nach Umständen des Einfalls, nachteilig für eine geplante, anderweitige Nutzung bzw. eine vorrangige Beseitigung aus wichtigen Gründen geboten sein. Es wird empfohlen, in diesen Fällen über die oben genannten Kommunikationskanäle Kontakt zur Telekom aufzunehmen. Aus Sicht von DStGB und StGB NRW könnte nötigenfalls eine Erhebung von Sondernutzungsgebühren für im öffentlichen Verkehrsraum verbliebene, stillgelegte öffentliche Fernsprecher in Betracht kommen.