Unterbliebener Abbau von stillgelegten öffentlichen Telefonstellen

Link kopieren

Seit Eröffnung des ersten „Fernsprechkiosk“ im Jahre 1881 in Berlin waren öffentlich zugängliche Fernsprechmöglichkeiten grundlegender und lange Zeit stetig anwachsender Bestandteil der Telekommunikationsinfrastruktur in Deutschland. Dies insbesondere, weil bis weit in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts ein Telefonanschluss in Privathaushalten alles andere als selbstverständlich war. Damit wurde seinerzeit sowohl nach europäischem als auch nach deutschem Recht die flächendeckende Verfügbarkeit öffentlicher Telefonmöglichkeiten noch als von derart herausragender Bedeutung angesehen, dass sie in den Katalog der Telekommunikations-Universaldienstleistungen aufgenommen wurden. Der allmähliche Bedeutungsverlust öffentlicher Fernsprecher begann in der zweiten Hälfte der 90er Jahren und ging zeitlich einher mit der vollständigen Liberalisierung und Privatisierung des Telekommunikationsmarktes sowie der zunehmenden Massenverfügbarkeit von Mobilfunktechnologien. Die Erbringung des Universaldienstes für die flächendeckende Verfügbarkeit öffentlicher Telekommunikationsleistungen im nunmehr liberalisierten Markt hat für die Deutsche Telekom AG, respektive konzernverbundenen Rechtsvorgängern (im Folgenden: Telekom) für die Bundesrepublik übernommen.

Angesichts des rapiden Rückgangs der Nutzung öffentlicher Fernsprecher führten die Telekom und die kommunalen Spitzenverbände allerdings ebenfalls seit 1997 Gespräche darüber, ob die hohe Zahl öffentlicher Fernsprecher auf Dauer gerechtfertigt sei und erhalten bleiben solle. Mangels politischer Einigung fand ein schleichender Abbau von Telefonzellen statt, wobei die kommunalen Verantwortungsträger hierüber meist nicht informiert oder hieran beteiligt wurden. Vor diesem Hintergrund wurde die flächendeckende Bereitstellung von öffentlichen Münz- oder Kartentelefonen sowohl nach europäischem als auch nach nationalem Recht aus dem Katalog der per Universaldienst sicherzustellenden Leistungen der Telekommunikations-Grundversorgung gestrichen. Die Telekom wurde mit Inkrafttreten des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes zum 01.12.2021 von ihrer diesbezüglichen Universaldienstverpflichtung befreit. Ihr stand es somit nach geltender Rechtslage frei, weitere Standorte nach eigenem Ermessen abzubauen. Des zuvor erforderlichen Einverständnisses der Belegenheitskommune bedurfte es hierfür nicht mehr.

Ende des Jahres 2022 waren bereits mehr als 90 Prozent der ehemals vorhandenen öffentlichen Telefone abgebaut. Auch aus Sicht des StGB war dieser, von denen viele wochen- oder monatelang vollkommen ungenutzt blieben, gerechtfertigt. Gleichzeitig nähert sich nämlich die Zahl aktiver Mobilfunkkarten 110 Millionen an. Das Mobilfunknetz deckte für den Bereich der Sprachtelefonie selbst die spärlich bewohnten Lagen Deutschlands weitreichend ab.

Der ankündigungswidrig unterbliebene Rückbau öffentlicher Telefonstellen:
In einem Anschreiben an betroffene Städte und Gemeinden erläuterte die Telekom im Herbst 2022 die getroffenen Maßnahmen und kündigte an, der Rückbau der noch verbliebenen Standorte erfolge „sukzessiv bis Anfang 2025“. Wann welcher Standort abgebaut werde, werde man den betroffenen Kommunen rechtzeitig vorab mitteilen. Etwa ein Viertel der Standorte sollten als so genannte „Small Cells“, also kleine Antennen für die Verbesserung des örtlichen Mobilfunks, ohne öffentliche Telefonfunktion weiter genutzt werden.
Anfang des Jahres 2026 zeigt sich nun, dass eine nennenswerte Anzahl von öffentlichen Telefonzellen noch nicht abgebaut wurde. Teilweise besteht sogar noch eine Stromversorgung dieser auf öffentlichen Straßen und Wegen gelegenen und allgemein zugänglichen Infrastruktur.

Anmerkung des StGB
Der StGB hält den Abbau der stillgelegten öffentlichen Fernsprecher für zu langsam. Der StGB setzt sich gegenüber der Telekom nunmehr für eine deutliche Beschleunigung und Transparenz der Abbauplanung ein. Betroffenen Städten und Gemeinden wird nahegelegt, die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für verbliebene Standorte auf öffentlichen Straßen und Wegen zu prüfen.