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Weiterentwicklung des "Servicestandard" für digitale Verwaltungsleistungen

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Der Servicestandard basiert auf dem Vorschlag des Nationalen Normenkontrollrats aus dem Jahr 2016 und wurde für die Digitalisierung der OZG-Leistungen adaptiert. In diesem Kontext erweitert er das sog. Reifegradmodell, das die Anforderungen aus dem OZG abbildet. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat daraufhin den „Servicestandard für die digitale Verwaltung“ im Jahr 2020 mit 19 Qualitätskriterien in Zusammenarbeit mit dem Normenkontrollrat ins Leben gerufen, die festlegen, wie digitale Dienstleistungen aussehen sollten, um benutzerfreundlich, sicher und effizient zu sein. Dieser Standard wird seit Sommer 2024 vom BMI und nun von seinem Nachfolger, dem BMDS, und der DigitalService des Bundes im aktuellen Projekt weiterentwickelt.

Mehr zur kollaborativen und nutzerzentrierten Weiterentwicklung ist im Blog des DigitalService abrufbar unter https://digitalservice.bund.de/blog?cat ... ard#filter

Die 13 Kriterien des Servicestandards benennen die verbindlichen Maßnahmen entlang des Entwicklungsprozesses und Betriebs von Online-Services und leiten sich aus den Anforderungen der sog. DIN SPEC 66336 ab. Darin geht es um die Analyse von Nutzenden und Prozessen, das Definieren von Rollen, Verantwortung, Vorgehen, Zusammenarbeit, Synergien und Wiederverwendung, Anforderungen an Nutzendenfreundlichkeit, digitale Barrierefreiheit und Inklusion, die Nutzung offener Standards, Datenschutz, Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit sowie Open Source, den Betrieb und Support, Evaluation und Weiterentwicklung sowie rechtlichen Änderungsbedarf. Die DIN SPEC ist neben der föderalen IT-Architekturrichtlinie des Bundes Grundlage des Verordnungsentwurfs über Standards für den Onlinezugang zu Verwaltungsleistungen (www.bmi.bund.de).

Nachdem der Servicestandard mit Fachexperten und -expertinnen erörtert wurde, um Entwürfe zu prüfen und Verbesserungen vorzuschlagen, ist eine Version veröffentlicht, die auf der Website oder auf openCode von Nutzenden, auch aus Kommunen, bewertet und kommentiert werden kann. Die Inhalte sollen kontinuierlich ergänzt und angepasst werden.

Geplant sind darüber hinaus noch weitere Anleitungen, Hilfsangebote und Unterstützung bei der Umsetzung einzelner Kriterien, Methoden, Werkzeuge, Sprechstunden, Schulungen & Workshops, verbesserte Barrierefreiheit und die Konzeptentwicklung vom Selbst-Test bis zur Zertifizierung.

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit, Kommentierungen und Feedback, abzugeben, finden sich hier: https://servicestandard.gov.de/ueber/